Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternhemens Ideenwerk Radeburg

§1. Allgemeines

Nachfolgend wird das Unternehmen Ideenwerk Radeburg GmbH, 01471 Radeburg, August-Bebel-Str. 2, als „Auftragnehmer“ bezeichnet, unabhängig davon, ob er dem einzelnen Vertrag zufolge als Auftragnehmer, Verkäufer, Lieferant, Produzent oder Dienstleister auftritt. Der Vertragspartner wird als „Auftraggeber“ bezeichnet, unabhängig davon, ob er im einzelnen Vertrag als Auftraggeber, Käufer, Kunde, Leistungsempfänger oder anders bezeichnet wird. Nachstehende Bedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Sie gelten seitens des Auftraggebers als angenommen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, spätestens jedoch mit der Erteilung des ersten Auftrages und gelten künftig auch ohne nochmalige Bestätigung. Abweichungen - auch aufgrund abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unsere Angebote haben 6 Wochen Gültigkeit, Abweichungen sind im Angebot ausgewiesen.
Zusätzlich zu diesen AGB gelten für alle Beratungsleistungen, unabhängig davon, ob sie in Zusammenhang mit einem Auftrag im Sinne dieser AGB stehen oder nicht, die Allgemeinen Beratungsbedingungen des Unternehmens Ideenwerk Radeburg GmbH

§2. Auftrag

Der Auftraggeber ist an den von ihm erteilten Auftrag gebunden. Der Auftrag ist für den Auftragnehmer verbindlich, soweit er den Auftrag bestätigt oder mit der Realisierung bereits begonnen hat. Jegliche Änderungswünsche gelten als nicht angenommen, wenn der Auftragnehmer sie nicht schriftlich bestätigt. Mit der Freigabe zum Druck oder zur Realisierung übernimmt der Auftraggeber die Haftung für alle am Entwurf schon erkennbaren Fehler. Wenn der Auftraggeber nicht in angemessener Zeit durch schriftlichen oder fernschriftlichen Vermerk widerspricht, so gilt die Freigabe stillschweigend als erteilt.

§3. Angebote, Preise

Alle vom Auftragnehmer abgegebenen Angebote gelten ab Werk und erfolgen grundsätzlich frei bleibend, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bei allen Angeboten oder Verkaufsverhandlungen vom Auftragnehmer genannte oder akzeptierte Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern es sich beim Auftraggeber nicht um eine Privatperson oder eine Behörde handelt. Für Fehler, die in mündlichen, telefonischen oder schriftlichen Aufträgen enthalten sind, haftet der Auftraggeber. Eine Überprüfungspflicht durch uns besteht nicht. Alle unsere Bestellungen oder Aufträge mündlicher sowie telefonischer Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der schriftlichen oder der fernschriftlichen Bestätigung.

Vom Auftragnehmer herausgegebene Preislisten sind immer nur in der neuesten Fassung gültig. Preislisten ersetzen jedoch nicht ein abgegebenes Angebot.

§4. Erfüllungsort, Versand und Anlieferung, Lieferzeiten

Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, die in §1 genannte Adresse des Auftragnehmers.

Versendet der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers die Ware oder Leistung nach einem anderen als dem Erfüllungsort, bleibt dennoch die Wahl der Versand- oder Lieferart im freien Ermessen des Auftragnehmers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Versand und Anlieferung erfolgen in der Regel durch Post-, Paket- und Briefdienste zu deren Konditionen. Liefert der Auftragnehmer selbst an, so ist die Lieferung innerhalb eines Radius von 10 km kostenfrei. Für Fahrten darüber hinaus mit dem Pkw berechnen wir 1 Euro/km und 5 Euro pro angefangener Stunde. Bei Fahrten, zu denen Fuhrbetriebe herangezogen werden müssen, gelten deren Konditionen zu Lasten des Empfängers.

Vom Auftragnehmer genannte Lieferzeiten gelten ab Werk Radeburg. Die Fristen beginnen erst nach völliger Klarstellung von Aufträgen seitens des Auftraggebers. Überschreitung der genannten Zeiten durch unvorhergesehene, unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse im Hause des Auftragnehmers, insbesondere auch technische Defekte oder durch Vorlieferantenverzögerungen eröffnen dem Auftraggeber keine Minderungs- oder Wandelungsmöglichkeiten. Verspätete Lieferungen und Leistungen unterliegen der Abnahmeverpflichtung. Aus der Überschreitung der vereinbarten Lieferzeiten wird Schadenersatz in keinem Fall geleistet.

Im Zweifel gelten als höhere Gewalt: Krieg, Brand, Streik, Aussperrung, Personalmangel, behördliche Anordnungen oder Verfügungen jeglicher Art, Mangel an Materialien, Ausfall der Energieversorgung und / oder der Maschinen, Änderung der unserer Kalkulation zugrunde liegenden Verhältnisse, und zwar sowohl bei uns selbst als auch bei unseren Lieferanten und Erfüllungsgehilfen sowie außergewöhnliche Verzögerungen bei Zulieferern.

§5. Haftung bei Verlust gelieferter Waren

Versendet der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers die Ware oder Leistung nach einem anderen als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Ware oder Leistung der mit der Versendung beauftragten Person oder Anstalt übergeben hat. Von dieser Regelung ausgenommen sind private Käufer (Verbraucher).

§6. Rücktritt und Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung

Beim Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ist dieser zum Ersatz des bis zum Zeitpunkt des Zugangs des Rücktrittes getätigten Aufwandes auf Basis der aktuell gültigen Preisliste verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Weiterbelieferung des Auftraggebers aus berechtigten Gründen ablehnen muss.

Widerrufsbelehrung für private Käufer (Verbraucher):

Private Auftraggeber (Käufer), die unter Nutzung von Telediensten im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) Aufträge erteilt haben, können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform auf dem Postwege oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an die in §1 genannte Postanschrift des Auftragnehmers. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Das Widerrufsrecht gilt auch für private Auftraggeber nicht, wenn die Ware nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurde. Es gilt darüber hinaus nicht, wenn gelieferte Datenträger vom Verbraucher entsiegelt wurden.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer die empfangene Ware oder Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist.

Im Übrigen kann der Auftraggeber die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Auftragnehmers zurückzusenden, nicht paketversandfähige Sachen werden beim Auftraggeber abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muß der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen.

Der Auftraggeber hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Auftraggeber bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

§7. Reklamation

Die Leistungen des Auftragnehmers gelten spätestens zu dem Zeitpunkt als abgenommen, zu dem der Kunde sie vollständig oder zu geringsten Teilen in Gebrauch nimmt oder im weitesten Sinne nutzt. Mit der Unterschrift auf der Rechnung bzw. dem Lieferschein des Auftragnehmers erkennt der Auftraggeber an, dass die Ware am selben Tag richtig geliefert und von ihm empfangen wurde. Haftung für einwandfreie Lieferung übernehmt der Auftragnehmer in jedem Fall nur dann, wenn der Auftraggeber oder sein Vertretungsberechtigter offene Schäden oder Mängel vom Auftragnehmer oder dem Überbringer der Ware oder Leistung bescheinigen lässt, den Empfang unter Vorbehalt seiner Ansprüche quittiert und den Auftragnehmer unverzüglich telefonisch (Rufnummer 035208/80810) unterrichtet. Technisch bedingte Abweichungen in Material, Farbe und Druckqualität behält sich der Auftragnehmer vor. Sie begründen keine Rücktritts-, Wandelungs- oder Minderungsansprüche. Es gelten die branchenüblichen Toleranzen.

Jegliche Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer eigenes Material zur Bearbeitung gibt.

Weitere Ansprüche, auch aus außervertraglicher Haftung, insbesondere Haftungsansprüche, die sich aus Druckfehlern ergeben könnten, sind ausgeschlossen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

Nicht gehaftet wird für Fahrzeugbeschriftungen, die zu groß für die Werkstatt des Auftragnehmers sind und deshalb bei Temperaturen unter 15°C außerhalb geschlossener Räume aufgebracht werden müssen. Haftung entfällt in jedem Falle auch dann, wenn das Fahrzeug nicht in gereinigtem Zustand übergeben wurde oder sich Rückstände von Reinigungsmitteln, Wachs oder ähnliche Versiegelungen am Fahrzeug befinden.

Die Haftpflicht entfällt auch dann, wenn es durch die Art und Weise der Anwendung eines Produktes oder einer Leistung des Auftragnehmers zu einem Rechtsverstoß kommt. Die Einholung von Erlaubnissen und Genehmigungen in Bezug auf die Verwendung von uns gelieferter Produkte oder Leistungen ist nicht im Auftragsumfang enthalten, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Werden im Auftrag des Auftraggebers durch den Auftragnehmer Genehmigungen eingeholt, so haftet letzterer weder für die Vollständigkeit dieser Genehmigungen noch für etwaige Folgen bei Nichtigkeit.

§8. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind grundsätzlich vorab zu leisten, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist. Nach Überschreiten eines evtl. vereinbarten Zahlungszieles ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an für den fälligen Betrag Verzugszinsen in Höhe von bis zu 8%, bei Privatkunden bis zu 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank/Europäischen Zentralbank zzgl. Umsatzsteuer zu verlangen und von weiteren Aufträgen/Lieferungen Abstand zu nehmen. Für die erste Mahnung kann ein Kostenanteil von 5,00 € berechnet werden, für die zweite Mahnung 7,50 € und für weitere 10,00 €.

§9. Eigentum

Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Entwürfe dürfen bis zum Zahlungseingang nur mit unserer Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Keiner Zustimmung bedarf die Weiterveräußerung unbezahlter Waren, die keine Entwürfe sind, jedoch ist ausdrücklich Eigentumsvorbehalt zu erklären und der Verkäufer tritt durch diese Handlung alle ihm durch die Lieferung der Ware sofort oder später zustehenden Forderungen sicherheitshalber bis zur Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns ab.

a) Geistiges Eigentum
Der Kunde erkennt ausdrücklich das alleinige geistige Eigentum des Auftragnehmers an, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer geschaffenen Leistungen (Konzepte, Strategien, Taktiken, Gestaltungsvorschläge, Designs, Grafiken, Texte, Bilder, Packungen, Markensignet, Animationen, Programmierungen usw.). Jeder, dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ein Urheberwerkvertrag.
Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den fertig gestellten Werken als Urheber genannt zu werden. Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder Dritter begründen kein Miturheberrecht..

b) Nutzungsrecht
Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei evtl. Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer, eine Konventionalstrafe in der Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Durch die Bezahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der widerrechtlichen Nutzung nicht dahin. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte (z.B. eine andere Agentur) bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über. Gelieferte Arbeiten und Entwürfe bleiben stets Eigentum des Auftragnehmers (Urheberrecht). Wird ein Werk (wie z.B. ein Plakat, ein Prospekt etc.) für Werbezwecke in einem neuen Medium abgebildet, so ist der Verwender verpflichtet, den Auftragnehmer über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung erteilen zu lassen. Die vollumfänglichen Nutzungsrechte können bei Bedarf von dem Auftragnehmer erworben werden. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes - UrhG.
Beim vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übergebenen Vorlagen kann der Auftragnehmer davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Rechte an der übergebenen Vorlage besitzt. Der Auftraggeber spricht den Auftragnehmer hiermit von der Überprüfung evtl. bestehender Patent-, Lizenz- oder Urheberrechte Dritter frei und haftet in jedem Falle selbst für evtl. Schadenersatzansprüche, die aus der Verletzung berechtigter Interessen Dritter resultieren.

c) Daten und Unterlagen
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger werden von dem Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggebern hinaus archiviert. Eine etwaige Versicherung der Gegenstände hat der Auftraggeber selbst zu besorgen.

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der grafischen Industrie (z.B. keine Herausgabe von Daten, auf die das Urheberrecht (UrhG) anzuwenden ist), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

§10. Datenschutz

Die Speicherung und die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt zur Erbringung von vertraglich vereinbarten Dienstleistungen durch uns selbst oder mithilfe von Dritten. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzrichtlinie, die Bestandteil dieser AGB ist.

§11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Meißen

13. Inkrafttreten

Diese AGB gelten bis auf Widerruf ab 1. Mai 2020 und ersetzen die AGB vom 1. September 2010.

Die AGB gelten auch für alle weiteren Auftritte des Unternehmens, besonders in sozialen Netzwerken wie facebook usw.